Das Landesjugendplenum beschließt, dass sich der Landesverband Sachsen für einen fairen und gerechten Nachteilsausgleich bei der Teilleistungsschwäche LRS einsetzt.
Dafür wird der Nachteilsausgleich verpflichtet an allen Schulen unter Staatlicher Trägerschaft, um allen Schüler:innen einen ausgewogenere Benotung der schriftlichen, sowie Leseleistung zu ermöglichen.
Konkret soll ein individueller Förderplan für jede/en betroffenen aufgestellt werden, der sich nach der stärke der Teilleistungsschwäche richtet.
In diesem Förderplan soll der Zeitausgleich von mindestens 10% in allen Fächern, sowie die nicht oder geringere Bewertung der Rechtschreibung und Grammatik in Deutsch und Fremdsprachen festgelegt werden. Auch die Leseleistung soll von der Benotung ausgeschlossen werden.
Des weiteren soll im Unterricht besonders auf Schüler:innen mit Teilleistungsschwäche LRS geachtet werden, damit sichergestellt werden kann das sie dem Unterricht folgen können.
Auch mindestens eine Lehrkraft mit Weiterbildungen zum Thema Teilleistungsschwäche LRS soll an jeder Schule vorhanden sein, um die Schüler:innen und Lehrkräfte bei Fragen oder Problemen zu beraten. Auch die Förderpläne werden von dieser Lehrkraft mit abspräche der Eltern, Schüler:in und Lehrkräften angestellt.