Krankenkassen
Gesund zu sein ist mehr, als die bloße Abwesenheit von Krankheit. Gesundheit bedeutet Selbstbestimmung, Gesundheitspolitik muss feministisch und sozial sein. Damit trägt der Staat eine große Verantwortung bei der Verwaltung des Gesundheitssektors und der Verteilung von entsprechenden Ressourcen. Aktuell herrscht in Deutschland die gern zitierte Zwei-Klassen-Medizin. Versicherte mit höherem Einkommen können sich in einer Privatversicherung versichern, damit entgehen den gesetzlichen Krankenversicherungen, die nach dem Solidaritätsprinzip agieren, wichtige Mitgliedsbeiträge. Zudem tragen aktuell Arbeitnehmer_innen einen deutlich höheren Anteil am eigentlich paritätisch finanzierten Mitgliedsbeitrag. Wir fordern daher die Abschaffung von Privatversicherungen und die Einführung einer solidarischen Krankenversicherung, in der auch Menschen ohne festen Wohnsitz oder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus versichert sind. Es gilt, das paritätische Einzahlungssystem wieder herzustellen. Chronisch erkrankte Menschen sind auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen. Auf viele Medikamente werden Zuzahlungen erhoben, die von den Versicherten selbst getragen werden müssen. Damit liegt nicht nur die Last der Krankheit, sondern auch die finanzielle Last auf den Schultern der Patient_innen. Selbst Brillen, Kontaktlinsen und Verhütungsmittel müssen häufig selbst getragen werden. Vollkommen unverständlich ist demgegenüber, dass Hokuspokus mit reinem Placebo-Effekt wie Homöopathie durch Krankenkassen übernommen wird. Krankenkassenleistungen müssen sinnvoller und relevant gestaltet werden.
Krankenhäuser
Wir fordern das Ende der fortschreitenden Privatisierung von Kliniken und Apotheken. Privatisierung verursacht letztlich Profitorientierung, wodurch mehr Kliniken geschlossen werden. Dies führt unweigerlich zur schlechteren Versorgung der Patient_innen. Gesundheitseinrichtungen gehören in die öffentliche Hand. Zugleich brauchen wir mehr qualifiziertes Personal in Kliniken und in Pflegeheimen. Zu wenig und unzureichend ausgebildetes Personal macht krank – sowohl Patient_innen, als auch das Personal selbst. Die Arbeitswochenstunden in Kliniken und Pflegeheimen sollten bei gleicher Bezahlung dringend gekürzt werden! Überstunden gehören in Kliniken und Pflegeheimen häufig „zum guten Ton“, dabei besteht neben der Verantwortung für Menschenleben zusätzliche Belastung durch Bürokratisierung. Gesundheit ist keine Ware – entziehen wir die Gesundheitsversorgung der kapitalistischen Verwertungslogik! Der Berufsstand der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers ist akut gefährdet. Wir zeigen uns solidarisch und fordern die Deckelung der enorm hohen Haftpflichtversicherung (aktuell etwa 7000€). Eine flächendeckende Versorgung von Entbindungsstationen mit entsprechendem Personal muss endlich gewährleistet werden. Wir setzen uns für eine bessere Bezahlung und stärkere Unterstützung von allen Gesundheits- und Heilberufen ein. Dazu gehören auch Logopäd_innen, Ergotherapeuti_innen und Physiotherapeuti_innen, deren Ausbildung gebührenfrei sein muss.
Ambulanter Sektor
Es gibt (k)ein krankes Hinterland. Landärzt_innenpraxen sterben aus, Allgemeinmediziner_innen suchen vergeblich nach Nachwuchs, Fachärzt_innen sind 50 km entfernt und bieten Termine erst in 6 Monaten an. Wir brauchen endlich auch im ambulanten Gesundheitssektor flexible Arbeitsmodelle mit mehr Teilzeit, mehr Gemeinschaftspraxen, mehr medizinischen Versorgungszentren, um die Arbeit in der Pampa attraktiv zu machen. Zudem müssen Wartezeiten auf einen Termin bei Fachärzt_innen dringend verkürzt werden, vor allem im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie ist dies lebenswichtig. Dies lässt sich zum einen durch Nachwuchsförderung als auch durch Terminvergabe nach Dringlichkeit realisieren. Außerdem muss nicht jedes Pflaster von dem/der Fachärzt_in aufgeklebt werden. Wir fordern mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpfleger_innen in den Praxen. Auch die Förderung von Telemedizin, also Konsultation einer Ärztin via Videotelefonie, kann eine sinnvolle Ergänzung sein, sodass Hausbesuche durch Gesundheits- und Krankenpfleger_innen absolviert werden können.
Schwangerschaftsabbrüche
Der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ist in Deutschland rechtswidrig und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Schwangerschaftsabbrüche für die Frau* und die zuständigen Ärzt_innen straffrei, diese sind im Paragraph 218 im Strafgesetzbuch aufgelistet. Dazu zählt beispielsweise, dass die Betroffene ein Beratungssgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wahrnehmen muss. Mitunter kann es vor allem in ländlichen Gebieten schwierig sein, einen Termin für eine Konfliktberatung zu bekommen, außerdem berichten viele Betroffene von psychischem Druck während des Gespräches, da die Beratenden gesetzlich verpflichtet sind, den Schutz des ungeborenen Lebens hervorzuheben. Frauen*, die einen Schwangerschaftsabbruch aus welchem Grund auch immer wünschen, befinden sich bereits in einer psychischen Ausnahmesituation und bedürfen anstelle von Stigmatisierung ein wirkliches ergebnisoffenes Beratungsgespräch. Auf der anderen Seite ist es Ärzt_innen gesetzlich verboten, einen Schwangerschaftsabbruch als Teil einer medizinischen Leistung beispielsweise auf ihrer Website anzubieten. Auch fachliche Informationen wie die allgemeine Durchführung eines solchen Abbruchs dürfen nicht preisgegeben werden – angeblich handele es sich dabei um „Werbung“. Wir fordern, dass Frauen* selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden dürfen und uneingeschränkt Zugang zu medizinischen Informationen erhalten. Deshalb: weg mit Paragraph 218 und 219!
Wir fordern
- Klassenkampf statt Kassenkampf: Gesetzliche Krankenversicherung für alle!
- Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente abschaffen
- Kein Hokuspokus mit meinen Beiträgen: Homöopathie darf keine Kassenleistung sein
- Privatisierung von Apotheken und Krankenhäusern stoppen
- Mehr Personal im Gesundheitssektor. Jetzt!
- Rettet die Entbindungspflege!
- Gesund in der Pampa – Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung
- „Lebensschütz“ mich am Arsch – weg mit §219a!