Innenausschuss sind Probleme junger Beschäftigter egal
linksjugend Sachsen hält Änderung des Personalvertretungsgesetz für eine Farce
Das Personalvertretungsgesetz verhindert auch weiter eine wirksame Vertretung der Interessen von jungen, insbesondere studentischen, Beschäftigten. Andere Arbeitnehmer*innen des Freistaats können sich z. B. bei der Verletzung ihrer Arbeitsrechte an gewählte Personalräte wenden. Studentisch Beschäftigte werden durch ihre prekären Arbeitsverhältnisse und gesetzliche Regelungen davon praktisch ausgeschlossen. Doch trotz Forderungen der Studierendenschaften und Gewerkschaften ändert die Regierungskoalition daran nichts. Ohne eine entsprechende Änderung ging die Neufassung des Personalvertretungsgesetzes heute durch den Innenausschuss des Sächsischen Landtags.
Die linksjugend Sachsen kritisiert, dass die Forderungen der Betroffenen nicht gehört werden. Sie fordert, den Änderungsanträgen der Linksfraktion zu entsprechen und wie von der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften vorgeschlagen, eigene studentische Personalräte einzuführen. Auch die Mitbestimmung von Auszubildenden sollte nach Ansicht des Jugendverbands dringend weiter verbessert werden.
Paul Senf, langjähriger Studierendenvertreter und Jugendkandidat der linksjugend Sachsen zur Landtagswahl erläutert:
„Nichteinhaltung gesetzlicher Mindestvertragslaufzeiten, Tarifflucht, unbezahlte Überstunden und vieles mehr – die Liste der prekären Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter ist lang. Doch gerade diese Gruppe ist von betrieblicher Mitbestimmung und Interessensvertretung nahezu ausgenommen. Trotz dessen verweigert der Innenausschuss den studentisch Beschäftigten eigene studentische Personalräte. Das ist skandalös! Unter diesen Umständen, können wir jede studentische und wissenschaftliche Hilfskraft verstehen, die nicht mehr an den sächsischen Hochschulen arbeiten möchte.“
Julia Richter, Promotionsstudentin und ebenfalls Jugendkandidatin ergänzt:
„Eine Vertretung der studentisch Beschäftigten durch den Personalrat erfolgt nur auf Antrag. Mindestbeschäftigungsfristen für Wahlberechtigung und Wählbarkeit schränken den Vertretungsanspruch weiter ein. Andere Bundesländer wie Brandenburg zeigen, wie es geht und die Linksfraktion hat es sogar explizit beantragt. Es braucht studentische Personalräte. Sie kennen die Problemlagen der eigenen Gruppe am besten. Die Änderung der Koalition in diesem Bereich geht auf keinen Fall weit genug.“
„Auch Auszubildende kommen zu kurz. Gesetzlichen Regelungen bzw. Tarifverträge werden nicht eingehalten und die Kontrollen der Aufsichtsbehörden sind mangelhaft. Es fehlt die selbständige Mitbestimmung und Wirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Durch fehlende direkte Entscheidungsgewalt, ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung immer abhängig vom Personalrat. Verlangsamte Prozesse, Abhängigkeit und Willkür sind die Folge. Auch Auszubildende brauchen mehr Entscheidungsfähigkeit und direkte Mitsprache!“,
erklärt Zada Salihovic, Mitglied der linksjugend Dresden, abschließend.